Für den nachfolgend in 5.2 beschriebenen Fall, in denen die zur OLYMP-Gesellschaften (siehe Ziffer 1.2)
gemeinsam Verantwortliche für die Datenverarbeitung sind, wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 2
DSGVO geschlossen. Diese Vereinbarung sieht im Wesentlichen vor:
Bei der Verarbeitung von Kundendaten arbeiten die OLYMP-Gesellschaften (siehe Ziffer 1.2) eng
zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Die Parteien haben gemeinsam
die Zwecke und Mittel der Verarbeitung festgelegt. Sie sind daher gemäß Art. 26 DSGVO bezüglich der
Speicherung, Organisation sowie der Verwendung gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten verantwortlich.
Die Erhebung der Daten erfolgt dabei durch eine der Parteien, welche diese im gemeinsamen
Kundendatenpool zur weiteren Verwendung speichert. Die Parteien verwenden die Daten nur im
gesetzlich zulässigen Rahmen zur Abwicklung von Verträgen, zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen, zu Werbezwecken sowie zur Analyse und Verbesserung des eigenen Angebots.
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die
OLYMP-Gesellschaften (siehe Ziffer 1.2) vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO
erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die
Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO.
Die OLYMP-Gesellschaften (siehe Ziffer 1.2) machen Ihnen als betroffene Person die gemäß
Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht
zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Die Information wird
im Wesentlichen durch diese Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. Die Parteien informieren
sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen
einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur
Verfügung. Datenschutzrechte können bei beiden Parteien geltend gemacht werden. Betroffene erhalten
die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.
„Verlängerte Ladentheke“ (Instore Order)
Sie haben in unseren lokalen Stores die Möglichkeit, unsere sogenannte „verlängerte Ladentheke“
(Instore Order) zu nutzen. Diese bietet uns die Möglichkeit, Ihnen in unseren Stores über eine digitale
Plattform weitere Waren als die im Store vorhandenen anbieten zu können und so Ihr Einkaufserlebnis
zu steigern. Die von Ihnen bei einer Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten
wir ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Bestellung. Abhängig davon, ob Sie sich für
eine Lieferung in einen lokalen Store oder eine Lieferung nach Hause entscheiden, benötigen wir
verschiedene Daten, die Sie über ein Formular eingeben können. Hierbei handelt es sich lediglich bei
solchen Feldern um sog. „Pflichtfelder“, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind.
Falls Sie die verlängerte Ladentheke (Instore Order) in einem Store in Österreich nutzen, verarbeitet
die Shirthouse Handels GmbH & Co. KG Ihre personenbezogenen Daten als Verantwortliche.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Wenn Sie einen Kauf über die verlängerte Ladentheke
(Instore Order) abschließen, wird die Shirthouse Handels GmbH & Co. KG Ihr Vertragspartner.
Falls Sie die verlängerte Ladentheke (Instore Order) in einem Store in Italien, Frankreich oder den
Niederlanden nutzen, verarbeitet die Shirthouse Stores GmbH Ihre personenbezogenen Daten als
Verantwortliche. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Wenn Sie einen Kauf über die
verlängerte Ladentheke (Instore Order) abschließen, wird die Shirthouse Stores GmbH Ihr
Vertragspartner.
Falls Sie die verlängerte Ladentheke (Instore Order) in einem Store in Ungarn nutzen, verarbeitet die
Shirthouse Hungary Bt. Ihre personenbezogenen Daten als Verantwortliche. Rechtsgrundlage ist Art.
6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Wenn Sie einen Kauf über die verlängerte Ladentheke (Instore Order)
abschließen, wird die Shirthouse Hungary Bt. Ihr Vertragspartner.
Falls Sie die verlängerte Ladentheke (Instore Order) in einem OLYMP-Store in der Schweiz nutzen, verarbeitet
die Shirthouse Switzerland GmbH, erreichbar unter der Postanschrift Fashion Fish, Unit One, Parkstrasse 4,
5012 Schönenwerd, Schweiz, Ihre personenbezogenen Daten als Verantwortliche. Rechtsgrundlage ist Art. 6
Abs. 1 lit. b DSGVO. Wenn Sie einen Kauf über die verlängerte Ladentheke (Instore Order) abschließen, wird
die Shirthouse Switzerland GmbH Ihr Vertragspartner.
Sie haben bei der Registrierung zur verlängerten Ladentheke (Instore Order) auch die Möglichkeit, die
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) zu erteilen für Werbung per E-Mail, Telefon und SMS. Für diese
Werbung und die hiermit verbundene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind grundsätzlich die
OLYMP-Gesellschaften (siehe Ziffer 1.2) gemeinsam verantwortlich, ganz unabhängig davon, wo Sie die
verlängerte Ladentheke (Instore Order) nutzen. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit unter den oben
genannten Kontaktdaten oder per Post an OLYMP, Datenschutzbeauftragter, Höpfigheimer Straße 19, 74321